Safety Data Sheet Article 19127386

Seite: 4/17
Druckdatum: 26.11.2014
überarbeitet am: 26.11.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Rohr Frei Granulat
(Fortsetzung von Seite 3)
40.0
Transport zum Augenarzt/ zur Klinik. Während des Transportes nach Möglichkeit mit
physiologischer Kochsalz-Lösung weiterspülen.
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Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken (nur wenn Person bei Bewusstsein ist).
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Produkt ist nicht brennbar.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Reagiert mit Aluminium, Zink, Zinn und Legierungen dieser Metalle unter Freisetzung von
Wasserstoffgas, welches mit Luft ein explosives Gemisch bildet.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Staubbildung vermeiden.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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