Safety Data Sheet Article 20708348

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Druckdatum: 19.01.2015
überarbeitet am: 19.01.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Urin und Kalkstein Entferner
(Fortsetzung von Seite 5)
40.0.7
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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8.2.1 Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.1.
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8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung:
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -
menge arbeitsspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit
den Lieferanten abgeklärt werden.
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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Atemschutz:
Nicht erforderlich.
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Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
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Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk, Nitrillatex (NBR)
Empfohlene Materialstärke:
0,4 mm
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Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
> 480 min
Für den Kontakt mit Produkt werden Schutzhandschuhe nach EN 374 empfohlen, beispielsweise
Ultranitril 492 (MAPA GmbH). Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die
oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis deutlich kürzer sein können, als die nach EN
374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische
Eignung (z.B. mechanische und thermische Beständigkeit, Antistatik etc.) geprüft werden. Bei
ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Wir empfehlen
einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Handpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem
Handschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen.
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Augenschutz:
Gestellbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166:2001 verwenden.
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Körperschutz:
Säurebeständige Schutzkleidung
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8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe Abschnitte 6 und 7.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Allgemeine Angaben
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9.1.1 Aussehen:
Form:
Flüssig
(Fortsetzung auf Seite 7)
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