Safety Data Sheet Article 20706254
Seite: 7/11
Druckdatum: 19.01.2015
überarbeitet am: 19.01.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Boden Seife 1,0 l BIO
(Fortsetzung von Seite 6)
40.0.7
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
85536-23-8 Amidopolyglykolether
EC50/48 h 9,5 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh))
(Quelle:Rohstoff-SDB)
EC50/72 h 410 mg/l (Algen)
(Quelle:Rohstoff-SDB)
LC50/96 h 4,2 mg/l (Fisch)
(Quelle:Rohstoff-SDB)
·
Bewertung/Einstufung des Gemisches:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde
nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
85536-23-8 Amidopolyglykolether
Biologische Abbaubarkeit (-)
Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar. (Quelle:Rohstoff-SDB)
·
Ergebnis/Bewertung des Gemisches:
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
13.1.1 Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Empfehlung:
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen
sind gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
·
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV:
20 00 00 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE
UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN),
EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 00 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
(Fortsetzung auf Seite 8)
DE