Safety Data Sheet Article 20706227
Seite: 4/13
Druckdatum: 29.01.2015
überarbeitet am: 29.01.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Schnell Entkalker
(Fortsetzung von Seite 3)
40.0.9
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Augenbrausen vorsehen. Standorte auffallend kennzeichnen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Das Produkt ist nicht brennbar.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Säurebeständigen Fußboden vorsehen.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
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Empfohlene Lagertemperatur:
trocken, zwischen +5 und +40 °C lagern
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Lagerklasse gemäß TRGS 510:
10-13 sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 1.2.1
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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8.2.1 Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.1.
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8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung:
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -
menge arbeitsspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit
den Lieferanten abgeklärt werden.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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