Safety Data Sheet Article 20706227

Seite: 11/13
Druckdatum: 29.01.2015
überarbeitet am: 29.01.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Schnell Entkalker
(Fortsetzung von Seite 10)
40.0.9
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Nationale Vorschriften:
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Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Wassergefährdungsklasse:
Im allgemeinen nicht wassergefährdend.
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Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"
TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/700) "
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
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BG-Merkblatt:
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004)
BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051)
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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16.1 Änderungshinweise
Anpassung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
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16.2 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext):
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
R36 Reizt die Augen.
R38 Reizt die Haut.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
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16.3 Schulungen für Arbeitnehmer
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS
555). Die Unterweisungen haben vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu
erfolgen. Zusätzliche Hinweise zur bestimmungsgemäßen Anwendung dieses Produktes finden Sie
in der Technischen Information und im Internet unter www.mellerud.de. In Zweifelsfällen wenden
Sie sich bitte an unsere Produkt-Hotline +49 (0) 2163/950 90-999.
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16.4 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen:
Angaben stammen aus Nachschlagewerken und der Literatur.
Rohstoffsicherheitsdatenblätter der Lieferanten
(Fortsetzung auf Seite 12)
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