Safety Data Sheet Article 20706847
Seite: 9/14
Druckdatum: 16.10.2015
überarbeitet am: 16.10.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Algen und Grünbelag Frei
(Fortsetzung von Seite 8)
41.2.15
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
CAS: 7722-84-1 Wasserstoffperoxid
Biologische Abbaubarkeit >99 % (-) (OECD 209)
Wasserstoffperoxid ist als leicht biologisch abbaubar einzustufen und
erfüllt das „10-Tage-Fenster“.
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Sonstige Hinweise:
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
CAS: 7722-84-1 Wasserstoffperoxid
log Pow -1,5 (Berechnungsmethode)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <1) (EU-RAR (2003).
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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13.1.1 Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Empfehlung:
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen
sind gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation
gelangen lassen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen.
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Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV:
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 06 00 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln,
Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
15 00 00 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER,
FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.)
15 01 00 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
(Fortsetzung auf Seite 10)
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