Safety Data Sheet Article 20706847
Seite: 3/14
Druckdatum: 16.10.2015
überarbeitet am: 16.10.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Algen und Grünbelag Frei
(Fortsetzung von Seite 2)
41.2.15
Stoffe, die auf der sogenannten "Candidate List of Substances of Very High Concern (SVHC) for
authorisation" der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt sind, sind keine
absichtlichen Bestandteile dieses Produktes. Es ist daher nicht zu erwarten, dass jene Stoffe in
Mengen von > 0,1 % im Produkt enthalten sind.
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehm
en.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-M
aßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Dem
behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort m
it Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Au
gen mehrere Minuten (ca. 10 min) bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken (nur wenn Person bei Bewusstsein ist).
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung.
Bei d
irektem Kontakt mit der Haut kommt es zur Bildung weißer Flecken (Sauerstoffemphysem),
die nach dem Eincremen innerhalb 1-2 Stunden vergehen.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Inform
ationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschm
aßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Produkt ist nicht brennbar.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Für dieses Gem
isch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem
Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Um
gebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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