Safety Data Sheet Article 20706847
Seite: 11/14
Druckdatum: 16.10.2015
überarbeitet am: 16.10.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Algen und Grünbelag Frei
(Fortsetzung von Seite 10)
41.2.15
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Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Das Produkt fällt nicht unter den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung.
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Richtlinie 2012/18/EU
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Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
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Nationale Vorschriften:
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
Giftinformationsverordnung - ChemGiftInfoV
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe,
Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung -
ChemVerbotsV)
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Biozid-Meldeverordnung - ChemBiozidMeldeV:
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BAuA-Reg.Nr. (Deutschland):
N-62952
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Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
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Störfallverordnung (12. BImSchV):
Unterliegt nicht der StörfallVO.
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft):
Unterliegt nicht der TA-Luft.
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/700) "
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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16.1 Änderungshinweise
Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 830/2015
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
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Ersetzt Version vom:
10.08.2012
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16.2 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext):
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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16.3 Schulungen für Arbeitnehmer
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS
555). Die Unterweisungen haben vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu
erfolgen. Zusätzliche Hinweise zur bestimmungsgemäßen Anwendung dieses Produktes finden Sie
in der Technischen Information und im Internet unter www.mellerud.de. In Zweifelsfällen wenden
(Fortsetzung auf Seite 12)
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