Safety data sheet Article 19127520
Seite: 9/13
Druckdatum: 18.11.2014
überarbeitet am: 18.11.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Linoleum Reiniger und Pflege
(Fortsetzung von Seite 8)
40.0
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
111-90-0 2-(2-Ethoxyethoxy)-ethanol
Biologische Abbaubarkeit 90 % (28d) (OECD 301 E)
Leicht biologisch abbaubar
·
Ergebnis/Bewertung des Gemisches:
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
111-90-0 2-(2-Ethoxyethoxy)-ethanol
log Pow -0,54 (experimentell)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w)<1).
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Ergebnis/Bewertung des Gemisches:
Keine Bioakkumulation.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über
gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen.
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13.1.1 Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Empfehlung:
Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen.
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Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV:
20 00 00 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE
UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN),
EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 00 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
15 00 00 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER,
FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.)
15 01 00 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
(Fortsetzung auf Seite 10)
DE