Safety data sheet Article 24906728

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Druckdatum: 10.08.2016
überarbeitet am: 10.08.2016
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname:
Hartholz Entgrauer
(Fortsetzung von Seite 5)
43.0.16
Dermal DNEL 1,14 mg/kg bw/d
Inhalativ DNEL 1,14 mg/m³
·
8.1.3 PNEC-Werte
CAS: 107-21-1 Ethylenglycol
PNEC Wasser 10 mg/l (Frischwasser)
1 mg/l (Meerwasser)
PNEC Abwasserbehandlungsanlage 199,5 mg/l
PNEC Sediment 20,9 mg/kg (Frischwasser)
PNEC 10 mg/l (intermittierende Freisetzung)
PNEC Boden 1,53 mg/kg soil dw
CAS: 6153-56-6 Oxalsäure-Dihydrat
PNEC Wasser 0,1622 mg/l (Frischwasser)
0,01622 mg/l (Meerwasser)
PNEC Abwasserbehandlungsanlage 1550 mg/l
·
8.1.4 Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
Keine Daten verfügbar.
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8.1.5 Risikomanagementmaßnahmen gemäß verwendeten Control-Banding-Ansatzes
Keine Daten verfügbar.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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8.2.1 Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.1.
Geeignete Beurteilungsmethoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen
umfassen messtechnische und nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden wie sie in den Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) 401, 402 und BS EN 14042 "Arbeitsplatzbereiche, Anleitung für die Umsetzung und
Anwendung von Verfahren zu Beurteilung der Exposition gegenüber chemischen und biologischen
Arbeitsstoffen." beschrieben sind.
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8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung:
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit den Lieferanten
abgeklärt werden.
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Atemschutz:
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und sonstiger Grenzwerte
normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Kombinationsfilter A-P (EN 141) (Kennfarbe: braun-weiß)
Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten sowie Tragezeitbegrenzung gemäß Berufsgenossenschaftliche
Regel (BGR) 190 beachten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten nach
den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechend dokumentiert werden.
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Handschutz:
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Es
wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle
Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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