Safety data sheet Article 24906728
Seite: 10/15
Druckdatum: 10.08.2016
überarbeitet am: 10.08.2016
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname:
Hartholz Entgrauer
(Fortsetzung von Seite 9)
43.0.16
CAS: 6153-56-6 Oxalsäure-Dihydrat
LC50/48 h 160-325 mg/l (Leuciscus idus (Goldorfe))
EC50/16 h 1550 mg/l (Pseudomonas putida (Bakterien)) (Quelle:Literatur)
EC50/48 h 162,2 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)) (OECD202 Daphnientoxizität)
IUCLID
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Schlussfolgerung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde nach den
Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 bewertet. (Additivitätsformel)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
CAS: 107-21-1 Ethylenglycol
Biologische Abbaubarkeit 100 % (7 d) (OECD Guideline 301 A (new version))
Leicht biologisch abbaubar
CAS: 6153-56-6 Oxalsäure-Dihydrat
Biologische Abbaubarkeit Leicht biologisch abbaubar
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Schlussfolgerung
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
CAS: 107-21-1 Ethylenglycol
log Pow -1,36
CAS: 6153-56-6 Oxalsäure-Dihydrat
log Pow -1,7 (OECD107 (Verteilungskoeffizient, Schüttelmethode))
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Schlussfolgerung
Keine Bioakkumulation.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Bemerkung:
Schadwirkung auf Fische, Plankton und festsitzende Organismen durch pH-Verschiebung möglich.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die
Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit
gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung
gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 11)