Safety data sheet Article 25235522

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Druckdatum: 03.02.2017
überarbeitet am: 03.02.2017
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname:
Farbvertiefer für alle Steinoberflächen
(Fortsetzung von Seite 4)
44.2.0
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Aerosole nicht einatmen.
Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Vor Hitze schützen.
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Schutzausrüstung nur bei gewerblicher Handhabung oder großen Gebinden (nicht Haushaltspackungen)
erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Vorschriften für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten beachten.
Lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
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Empfohlene Lagertemperatur:
+5 °C bis +20 °C
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Lagerklasse gemäß TRGS 510:
LGK 3: Entzündbare Flüssigkeiten (Flammpunkt bis 55 °C)
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Entzündbare Flüssigkeiten
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 1.2.1
Weitere Informationen finden Sie unter www.mellerud.de.
DE
(Fortsetzung auf Seite 6)