Safety Data Sheet Article 20649465
Seite: 14/18
Druckdatum: 21.08.2017
überarbeitet am: 21.08.2017
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname:
Reisemobil und Caravan Grundreiniger
(Fortsetzung von Seite 13)
45.2.16
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Weitere ökologische Hinweise:
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BSB5-Wert:
Keine Information verfügbar.
·
Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die
Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit
gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung
gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erhöhung führen. Ein hoher pH-
Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration reduziert sich der pH-Wert
erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur
schwach wassergefährdend wirken.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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13.1.1 Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Empfehlung:
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind gemäß
örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
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Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV:
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 06 00 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und
Körperpflegemitteln
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
15 00 00 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.)
15 01 00 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
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13.1.2 Sachgerechte Entsorgung / Verpackung:
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Empfehlung:
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
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(Fortsetzung auf Seite 15)










