Safety data sheet Article 25085657
Seite: 6/18
Druckdatum: 11.02.2016
überarbeitet am: 11.02.2016
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Grundreiniger Intensiv
(Fortsetzung von Seite 5)
42.0.13
DNEL, akute Wirkungen lokal durch Inhalation 101 mg/m³ (Arbeitnehmer)
7,5 mg/m³ (Verbraucher)
DNEL, Langzeit, inhalativ - systemisch 67,5 mg/m³ (Arbeitnehmer)
5 mg/m³ (Verbraucher)
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8.1.3 PNEC-Werte
CAS: 112-34-5 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
PNEC Sediment 4,0 mg/l (Süßwasser)
0,4 mg/l (Meerwasser)
PNEC 1 mg/l (Süßwasser)
0,1 mg/l (Meerwasser)
3,9 mg/l (sporadische Freisetzung)
200 mg/l (Kläranlage)
PNEC 0,4 mg/kg (Boden)
·
8.1.4 Bestandteile mit biologischen Grenzw
erten:
Keine Daten verfügbar.
·
Zusätz
liche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
·
8.2 Begrenzung und Überw
achung der Exposition
·
8.2.1 Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Geeignete Beurteilungsmethoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen
Schutzmaßnahmen umfassen messtechnische und nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden wie
sie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401, 402 und BS EN 14042
"Arbeitsplatzbereiche, Anleitung für die Umsetzung und Anwendung von Verfahren zu Beurteilung der
Exposition gegenüber chemischen und biologischen Arbeitsstoffen." beschrieben sind.
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.1.
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8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung:
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit den
Lieferanten abgeklärt werden.
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Allgemeine Schutz- und Hy
gienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung verwenden (rückfettende Creme).
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Atemschutz:
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und sonstiger Grenzwerte
normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bei Überschreitung des Arbeitplatzgrenzwertes muss ein geeigneter Atemschutz getragen werden.
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Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Kombinationsfilter A-P (EN 141) (Kennfarbe: braun-weiß)
(Fortsetzung auf Seite 7)
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