Safety Data Sheet Article 19128110
Seite: 3/18
Druckdatum: 11.10.2017
überarbeitet am: 11.10.2017
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname:
Grundreiniger Intensiv
(Fortsetzung von Seite 2)
45.2.38
CAS: 1569-01-3
EINECS: 216-372-4
Reg.nr.: 01-2119474443-37-XXXX
1-Propoxy-2-propanol
Flam. Liq. 3, H226
Eye Irrit. 2, H319
1 - < 2,5%
CAS: 52-51-7
EINECS: 200-143-0
Reg.nr.: 01-2119980938-15-XXXX
Bronopol
Eye Dam. 1, H318
Aquatic Acute 1, H400 (M=10)
Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Skin Irrit. 2, H315;
STOT SE 3, H335
≤ 0,025%
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SVHC
Dieses Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß REACh VO EG Nr 1907/2006, Art.
57 oberhalb der gesetzlichen Konzentrationsgrenze von ≥ 0,1 % (w/w).
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Detergenzien-Verordnung (EG) Nr. 648/2004 / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe:
Phosphate, anionische Tenside, nichtionische Tenside, Phosphonate <5%
Duftstoffe, Konservierungsmittel (2-BROMO-2-NITROPROPANE-1,3-DIOL)
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
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Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken (nur wenn Person bei Bewusstsein ist).
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Die Behandlung sollte im Allgemeinen von den Symptomen abhängen und auf die Linderung der Auswirkungen
ausgerichtet sein.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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