Safety data sheet
G164 Car Odor Aerosol - New Car Scent (13102901): G16402
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Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht
Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Von Säuren getrennt lagern.
Fern von Oxydationsmitteln lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz, (1), (4) und (7) der Gefahrstoffverordnung.
Anforderungen der TRGS 510 'Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern' beachten.
Lagerung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise
Ethanol 64-17-5 MAK lt. DFG MAK: 960 mg/m3, 500ml/m3;
ÜF: 2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
C
Ethanol 64-17-5 TRGS 900 AGW: 960 mg/m3, 500ml/m3;
ÜF: 2
Kategorie II; Bemerkung
Y
1,1,1,2-Tetrafluorethan,
(Norfluran)
811-97-2 MAK lt. DFG MAK: 4200 mg/m3, 1000
ml/m3; ÜF:8
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
C
1,1,1,2-Tetrafluorethan,
(Norfluran)
811-97-2 TRGS 900 AGW: 4200 mg/m3, 1000
ml/m3; ÜF:8
Kategorie II; Bemerkung
Y
Duftstoff Betriebsgeh
eimnis
MAK lt. DFG DFG: 100mg/m3; ÜF: 2 Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
C
Duftstoff Betriebsgeh
eimnis
TRGS 900 AGW: 100mg/m3; ÜF:2 Kategorie II; Bemerkung
Y
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.