Safety data sheet
G126, NXT Car Wash (20-95D): G12619, G12664
Seite: 11 von 13
2,2'-Iminodiethanol, (Diethanolamin) (CAS-Nr.111-42-2) : hautresorptiv / Gefahr der Hautresorption (DFG)
12. Umweltbezogene Angaben
Die folgenden Informationen können von denen in Abschnitt 2 abweichen, wenn spezifische Einstufungen der Inhaltsstoffe
von der zuständigen Behörde festgelegt wurden. Zusätzliche Informationen die zur Einstufung des Produktes führen, sind auf
Anfrage erhältlich. Daneben können Daten über Verbleib und Verhalten in der Umwelt der Inhaltsstoffe von der Einstufung
des Produktes abweichen, wenn ein Inhaltsstoff unterhalb des Schwellenwertes für die Kennzeichnung liegt, ein Inhaltsstoff
für eine Exposition nicht verfügbar ist oder die Daten für das vorliegende Produkt nicht relevant sind.
12.1. Toxizität
Akute aquatische Toxizität:
Schädlich für Wasserorganismen
Chronische aquatische Toxizität:
Nicht chronisch giftig für Wasserorganismern basierend auf den GHS-Kriterien.
Für das Produkt sind keine Testdaten verfügbar.
Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Testdaten verfügbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Testdaten verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen
der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 für Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen,
die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bereitgehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte Bitte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als
gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abgestimmen. Entsorgung (Verwertung oder
Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Zuordnung der Abfallnummern basiert auf der Anwendung beim Verbraucher. Für den Abfall nach Gebrauch ist keine
Abfallnummer angegeben, da dies außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegt. Zur Zuordnung der Abfallnummer
verwenden Sie die Entscheidung zum europäischen Abfallverzeichnis (2000/532/EG) und stellen Sie die Übereinstimmung