Safety data sheet

G123, PlastX (18-167B): G12306, G12310
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Die folgenden Informationen können von denen in Abschnitt 2 abweichen, wenn spezifische Einstufungen der Inhaltsstoffe
von der zuständigen Behörde festgelegt wurden. Zusätzliche Informationen die zur Einstufung des Produktes führen, sind auf
Anfrage erhältlich. Daneben können Daten über Verbleib und Verhalten in der Umwelt der Inhaltsstoffe von der Einstufung
des Produktes abweichen, wenn ein Inhaltsstoff unterhalb des Schwellenwertes für die Kennzeichnung liegt, ein Inhaltsstoff
für eine Exposition nicht verfügbar ist oder die Daten für das vorliegende Produkt nicht relevant sind.
12.1. Toxizität
Akute aquatische Toxizität:
Nicht akut giftig für Wasserorganismen basierend auf den GHS-Kriterien.
Chronische aquatische Toxizität:
Nicht chronisch giftig für Wasserorganismen basierend auf den GHS-Kriterien.
Für das Produkt sind keine Testdaten verfügbar.
Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Testdaten verfügbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Testdaten verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als
gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abgestimmen. Entsorgung durch (Sonderabfall-)
Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße
Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen.
Die Zuordnung der Abfallnummern basiert auf der Anwendung beim Verbraucher. Für den Abfall nach Gebrauch ist keine
Abfallnummer angegeben, da dies außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegt. Zur Zuordnung der Abfallnummer
verwenden Sie die Entscheidung zum europäischen Abfallverzeichnis (2000/532/EG) und stellen Sie die Übereinstimmung
mit den lokalen / nationalen Vorschriften sicher.
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
200113* Lösemittel
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.