Safety data sheet

G10, Smooth Surface Clay Bar Replacement: G1001
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Pigmente 13463-67-7 TRGS 900 AGW: 10mg/m3(E): 3
mg/m3(A); ÜF: 2
Kategorie II
Talk (asbestfaserfrei) 14807-96-6 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Krebserzeugend
Kategorie 3B
Siliciumdioxid, (amorphe
Kieselsäuren)
7631-86-9 TRGS 900 AGW: 4mg/m3(E) Bemerkung Y
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
ml/m3: Milliliter pro m3 (ppm)
mg/m3: Milligramm pro m3
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Bei offenen Behältern lokale Absaugung verwenden.
Für ausreichende Belüftung bzw. lokale Absaugung sorgen, wenn das Produkt erhitzt wird.
In den Fällen, in denen das Produkt entweder während eines nicht bestimmungsgemäßem Gebrauches, oder eines Fehlers in
den Gerätschaften extrem überhitzt werden kann, sollte eine lokale Absaugung benutzt werden.
Diese lokale Absaugung sollte so dimensioniert sein, dass die auftretenden Zersetzungsprodukte unterhalb erlaubter
Grenzwerte bleiben (siehe auch unter Abschnitt 10.6. "Gefährliche Zersetzungsprodukte").
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden:
Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Hautschutz
Handschutz und sonstige Schutzmaßnahmen
Schutzhandschuhe tragen.
Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Nitrilkautschuk
Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm,
Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen.
Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis
kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten.
Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische