Safety data sheet

A31, Deep Crystal Polish (21-61A): A3116
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz, (1), (4) und (7) der Gefahrstoffverordnung.
Anforderungen der TRGS 510 'Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern' beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise
2,2',2''-Nitrilotriethanol 102-71-6 MAK lt. DFG MAK: 5 mg/m3(E); ÜF:4(E) Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
D
Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-
2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-
500-7] und 2-Methyl-2H-
isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-
6] (3:1)
55965-84-9 MAK lt. DFG MAK: 0,2mg/m3(E); ÜF:2(E) Kategorie I,
Schwangerschaft Gruppe
C. Siehe auch Abschnitt
11.
Glycerol 56-81-5 MAK lt. DFG MAK: 50 mg/m3(E); ÜF: 2(E) Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
C
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte schwere
64742-48-9 MAK lt. DFG MAK: 300mg/m3, 50ml/m3;
ÜF:2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
D
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition