Certifications 2
A30, Deep Crystal® System Paint Cleaner (26-61C): A3016
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Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name
CAS-Nr.
Quelle
Grenzwert
Zusätzliche Hinweise
Bentonit
1302-78-9
MAK lt. DFG
Grenzwert nicht festgelegt.
Kein MAK-Wert
festgelegt.
Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-
2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-
500-7] und 2-Methyl-2H-
isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-
6] (3:1)
55965-84-9
MAK lt. DFG
MAK: 0,2mg/m3(E); ÜF:2(E)
Kategorie I,
Schwangerschaft Gruppe
C. Siehe auch Abschnitt
11.
Glycerin
56-81-5
MAK lt. DFG
MAK: 200mg/m3 (E); ÜF:2(E)
Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
C
Glycerin
56-81-5
TRGS 900
AGW (E): 200mg/m3; ÜF:2
(E)
Kategorie I; Bemerkung
Y
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte schwere
64742-48-9
MAK lt. DFG
MAK: 300mg/m3, 50ml/m3;
ÜF:2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
D
Weißes Mineraloel (Erdoel)
8042-47-5
MAK lt. DFG
MAK: 5mg/m³ (A); ÜF: 4 (A)
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
C
Weißes Mineraloel (Erdoel)
8042-47-5
TRGS 900
AGW: 5mg/m³; ÜF: 4
Kategorie II; Bemerkung
Y. Siehe auch Abschnitt
11.
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für
die Exposition von Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz