Certifications 2

G172, Ultimate Compound (21-09B): G17216
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Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name
CAS-Nr.
Quelle
Grenzwert
Zusätzliche Hinweise
2,2',2''-Nitrilotriethanol
102-71-6
MAK lt. DFG
MAK: 1mg/m3(E); ÜF: 1(E)
Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
C
Aluminiumoxid (nicht
faserförmig)
1344-28-1
MAK lt. DFG
MAK: 4mg/m3(E);
1,5mg/m3(A)
Schwangerschaft Gruppe
D
Aluminiumoxid (nicht
faserförmig)
1344-28-1
TRGS 900
MAK (als einatembarer Staub)
(8 Std.): 10 mg/m3; MAK (als
alveolengängiger Staub) (8
Std.): 3 mg/m3
Glycerin
56-81-5
MAK lt. DFG
MAK: 200mg/m3 (E); ÜF:2(E)
Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
C
Glycerin
56-81-5
TRGS 900
AGW (E): 200mg/m3; ÜF:2
(E)
Kategorie I; Bemerkung
Y
Weißes Mineralöl (Erdöl)
8042-47-5
MAK lt. DFG
MAK: 5mg/m³ (A); ÜF: 4 (A)
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
C
Weißes Mineralöl (Erdöl)
8042-47-5
TRGS 900
AGW: 5mg/m³; ÜF: 4
Kategorie II; Bemerkung
Y. Siehe auch Abschnitt
11.
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen