Certifications 2

G172, Ultimate Compound (21-09B): G17216
__________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 15
Weißes Mineralöl (Erdöl)
8042-47-5
232-455-8
7 - 13
Asp. Tox. 1, H304
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
mittlere aliphatische
64742-88-7
265-191-7
7 - 13
Asp. Tox. 1, H304; STOT
RE 1, H372
Aquatic Chronic 2, H411
Flam. Liq. 3, H226; Skin
Irrit. 2, H315
Aluminiumoxid (nicht faserförmig)
1344-28-1
215-691-6
01-2119529248-
35
1 - 10
Bestandteil mit einem
Grenzwert der Union für
die Exposition am
Arbeitsplatz
Glycerin
56-81-5
200-289-5
0,1 - 1
Bestandteil mit einem
Grenzwert der Union für
die Exposition am
Arbeitsplatz
2,2',2''-Nitrilotriethanol
102-71-6
203-049-8
0,1 - 1
Bestandteil mit einem
Grenzwert der Union für
die Exposition am
Arbeitsplatz
Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.
Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr
persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12
dieses Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt:
Keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen.
Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden
Anzeichen / Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschlucken:
Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Bei Brand: Pulverfeuerlöscher oder Kohlendioxidlöscher zum Löschen verwenden.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren