Safety data sheet

G130, NXT Metal Polysh (19-133D): G13005
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Schutzausrüstung.
Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz, (1), (4) und (7) der Gefahrstoffverordnung.
Anforderungen der TRGS 510 'Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern' beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise
Aluminiumoxid 1344-28-1 MAK lt. DFG MAK: 4mg/m3(E);
1,5mg/m3(A)
Schwangerschaft Gruppe
D
Aluminiumoxid 1344-28-1 TRGS 900 AGW: 10mg/m3(E): 3
mg/m3(A); ÜF: 2
Kategorie II
Stearinsäure 57-11-4 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Kein MAK-Wert
festgelegt.
Destillate (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelte, leichte
64742-47-8 MAK lt. DFG MAK (Dampf und Aerosol):
140mg/m3; 20ml/m3; ÜF:2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
C
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte schwere
64742-48-9 MAK lt. DFG MAK: 300mg/m3, 50ml/m3;
ÜF:2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
D
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für
die Exposition von Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz