Safety data sheet

G130, NXT Metal Polysh (19-133D): G13005
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bindungen,
Bis(hydrierte
Talgalkyl)dime
thyl-,Salze mit
Bentonit
vorliegende
Daten reichen
nicht für eine
Einstufung aus.
Stearinsäure 57-11-4 experimentell
Biokonzentrati
on
Octanol/Wasse
r-
Verteilungskoe
ffizient
8.23 Andere Testmethoden
Destillate
(Erdöl), mit
Wasserstoff
behandelte,
leichte
64742-47-8 Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende
Daten reichen
nicht für eine
Einstufung aus.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich
machen. Gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen
sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen.
Die Zuordnung der Abfallnummern basiert auf der Anwendung beim Verbraucher. Für den Abfall nach Gebrauch ist keine
Abfallnummer angegeben, da dies außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegt. Zur Zuordnung der Abfallnummer
verwenden Sie die Entscheidung zum europäischen Abfallverzeichnis (2000/532/EG) und stellen Sie die Übereinstimmung
mit den lokalen / nationalen Vorschriften sicher.
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
ADR / IMDG / IATA: Kein Gefahrgut.