Certifications 2

G130, NXT Metal Polysh (19-133D): G13005
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz, (1), (4) und (7) der Gefahrstoffverordnung.
Anforderungen der TRGS 510 'Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern' beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name
CAS-Nr.
Quelle
Grenzwert
Zusätzliche Hinweise
Aluminiumoxid (nicht
faserförmig)
1344-28-1
MAK lt. DFG
MAK: 4mg/m3(E);
1,5mg/m3(A)
Schwangerschaft Gruppe
D
Aluminiumoxid (nicht
faserförmig)
1344-28-1
TRGS 900
MAK (als einatembarer Staub)
(8 Std.): 10 mg/m3; MAK (als
alveolengängiger Staub) (8
Std.): 3 mg/m3
Stearinsäure
57-11-4
MAK lt. DFG
Grenzwert nicht festgelegt.
Kein MAK-Wert
festgelegt.
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte leichte
64742-47-8
MAK lt. DFG
MAK (Dampf): 350 mg/m3
(E), 50 ml/m3 (E); ÜF: 2 (E).
MAK (Aerosol): 5 mg/m3 (A);
ÜF: 4 (A)
Kategorie II,
Schwangerschaft Gruppe
C, Siehe auch Abschnitt
11.
Alkane,C10-C13-Iso-
64742-48-9
MAK lt. DFG
MAK: 300mg/m3, 50ml/m3;
ÜF:2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
D
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition