Safety data sheet
A22, Deep Crystal® System Carnauba Wax (18-111D): A2216
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Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die
Kleidung gelangen lassen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch gründlich waschen.
Kontakt mit Oxydationsmitteln (z.B. Chlor, Chromsäure etc.) vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Von Säuren getrennt lagern. Fern von
Oxydationsmitteln lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise
Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-
2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-
500-7] und 2-Methyl-2H-
isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-
6] (3:1)
55965-84-9 MAK lt. DFG MAK: 0,2mg/m3(E); ÜF:2(E) Kategorie I,
Schwangerschaft Gruppe
C. Siehe auch Abschnitt
11.
Poly(dimethyl)siloxane 63148-62-9 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Kein MAK-Wert
festgelegt.
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte, leichte
64742-47-8 MAK lt. DFG MAK (Dampf und Aerosol):
140mg/m3; 20ml/m3; ÜF:2
Kategorie II,
Schwangerschaft Gruppe
C, Siehe auch Abschnitt
11.
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte schwere
64742-48-9 MAK lt. DFG MAK: 300mg/m3, 50ml/m3;
ÜF:2
Kategorie II;
Schwangerschaft Gruppe
D
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.