Certifications 2

A22, Deep Crystal® System Carnauba Wax (26-65B): A2216
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schwere
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Weißes Mineralöl (Erdöl)
8042-47-5
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Gemisch aus: 5-Chlor-2-
methyl-2H-isothiazol-3-on
[EG nr. 247-500-7] und 2-
Methyl-2H-isothiazol-3-on
[EG nr. 220-239-6] (3:1)
55965-84-9
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung durch Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen. Das
Entleeren von Trommeln / Fässern / Behältern, die für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien
verwendet werden (chemische Stoffe / Mischungen / Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich
eingestuft sind) sind als gefährliche Abfälle zu betrachten, zu lagern, zu entsorgen und zu entsorgen, sofern nichts anderes
durch die anwendbaren Abfallvorschriften festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um die verfügbaren
Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern basiert auf der Anwendung beim Verbraucher. Für den Abfall nach Gebrauch ist keine
Abfallnummer angegeben, da dies außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegt. Zur Zuordnung der Abfallnummer
verwenden Sie die Entscheidung zum europäischen Abfallverzeichnis (2000/532/EG) und stellen Sie die Übereinstimmung
mit den lokalen / nationalen Vorschriften sicher.
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
200113*
Lösemittel
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
ADR / IMDG / IATA: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder