Safety data sheet
A33, Quik Detailer (19-187B): A3316, A3332
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aus 5-Chlor-2-
methyl-2H-
isothiazol-3-on
und 2-Methyl-
2H-isothiazol-
3-on (3:1)
on Verteilungskoe
ffizient
1,2-Propandiol 57-55-6 experimentell
Bioakkumulati
on
Octanol/Wasse
r-
Verteilungskoe
ffizient
-0.92 Andere Testmethoden
1-
Propoxypropan
-2-ol
1569-01-3 Abschätzung
Biokonzentrati
on
Bioakkumulati
onsfaktor
3 Schätzung:
Biokonzentrationsfakto
r
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung durch Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen.
Leere, gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen.
Die Zuordnung der Abfallnummern basiert auf der Anwendung beim Verbraucher. Für den Abfall nach Gebrauch ist keine
Abfallnummer angegeben, da dies außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegt. Zur Zuordnung der Abfallnummer
verwenden Sie die Entscheidung zum europäischen Abfallverzeichnis (2000/532/EG) und stellen Sie die Übereinstimmung
mit den lokalen / nationalen Vorschriften sicher.
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
200130 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200129 fallen.
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
ADR / IMDG / IATA: Kein Gefahrgut.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder