Certifications 2

G95, Hot Rims® All Wheel and Tire Cleaner (24-57A): G9524
__________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 14
biologischer Abbau
Sauerstoffbedarf
BSB
Dinatriummetasilicat
6834-92-0
Daten nicht
verfügbar - nicht
ausreichend.
N/A
Sulfonsäuren, C14-16-
Alkanhydroxy und C14-16-
Alken-, Natriumsalze
68439-57-6
experimentell
biologischer Abbau
28 Tage
CO2-
Entwicklungstest
80 (Gew%)
OECD 301B Modifizierter
Sturm-Test oder CO2-
Entwicklungstest
Tetranatrium-
ethylendiamintetraacetat
64-02-8
Abschätzung
biologischer Abbau
28 Tage
biochemischer
Sauerstoffbedarf
0 %BSB/ThBS
B
OECD 301D - Closed Bottle-
Test
Didecyldimethylaminoxid
2605-79-0
experimentell
biologischer Abbau
28 Tage
Abbau von
gelöstem
organischen
Kohlenstoff
97 (Gew%)
OECD 301E
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Stoff
CAS-Nr.
Testmethode
Dauer
Messgröße
Ergebnis
Protokoll
2-(Propyloxy)ethanol
2807-30-9
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
0.673
Andere Testmethoden
Dinatriummetasilicat
6834-92-0
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Sulfonsäuren, C14-16-
Alkanhydroxy und C14-16-
Alken-, Natriumsalze
68439-57-6
Abschätzung
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
-1.3
Andere Testmethoden
Tetranatrium-
ethylendiamintetraacetat
64-02-8
Abschätzung
Biokonzentrationsfa
ktor - Blauer
Sonnenbarsch
(Lepomis
macrochirus)
28 Tage
Bioakkumulationsf
aktor
1.8
Biokonzentration: Durchfluss
Didecyldimethylaminoxid
2605-79-0
Abschätzung
Biokonzentration
Bioakkumulationsf
aktor
182
Schätzung:
Biokonzentrationsfaktor
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung durch Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen. Das
Entleeren von Trommeln / Fässern / Behältern, die für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien
verwendet werden (chemische Stoffe / Mischungen / Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich
eingestuft sind) sind als gefährliche Abfälle zu betrachten, zu lagern, zu entsorgen und zu entsorgen, sofern nichts anderes
durch die anwendbaren Abfallvorschriften festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um die verfügbaren
Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu ermitteln.