Information
4) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht 
möglich, so erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet. Die Entscheidung über das Bestehen 
von wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, die eine Reparatur oder einen Umtausch 
unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad Electronic. Mit der Rückzahlung 
des Kaufpreises hat Conrad Electronic seine Vertragspflicht erfüllt. 
5) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garantiefrist nicht erneut. 
6) Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Die Garantie ist nur für den 
Käufer gültig und ist nicht übertragbar. 
7) Soweit Conrad Electronic im Rahmen der Garantie eine Ware austauscht oder den 
Kaufpreis erstattet, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der 
auszutauschenden/gutgeschriebenen Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf 
Conrad Electronic bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad Electronic die Ware 
vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung oder die 
Kaufpreisrückerstattung von Conrad Electronic erhält. 


