Safety data sheet Article 13878301

Überarbeitet: 27.07.11
EG - Sicherheitsdatenblatt gemäß Anhang II Druckdatum: 02.08.11
E der EU-Verordnung 1907/2006/EG Seite 4 von 4
14. Transportvorschriften Keine Kennzeichnung erforderlich
15. Vorschriften
- Das Produkt ist nach EG-Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet.
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produkts Xi – Reizend
R-Sätze R 41 Gefahr ernster Augenschäden
S-Sätze S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 22 Staub nicht einatmen
S 24 Berührungen mit der Haut vermeiden
S 25 Berührungen mit den Augen vermeiden
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen
- Nationale Vorschriften
BlmSchG, Technische Anleitung Luft Ziffer 3.1.5
WHG, Wassergefährdungsklasse WGK 1 (Selbsteinstufung)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen Siehe Pkt. 8“Persönliche
und Verbotsverordnungen, z.B. Arbeits- Schutzausrüstung“
medizinische Grundsätze und Arbeits-
schutzvorschriften (VBG, ZH-1/...,
Merkblätter u.a.)
16. Sonstige Angaben
- Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch
keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis.
Relevante R-Sätze R 41 Gefahr ernster Augenschäden
R 43 entfällt, da chromatarm gem. TRGS 613 *)
*) nur wenn das Produkt ordnungsgemäß gelagert wurde und das Haltbarkeitsdatum noch
nicht überschritten wurde