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Offizielle Regeln zur Zulässigkeit von Wörtern
beim SCRABBLE, Stand 01.01.2014
Seite 9
Beispielmodul I 9:
ohne Eintrag: Jütin, Bohrerin, Bomberin
mit Eintrag: Gästin, Livin, Abchasin
Beispielmodul I 8:
petto aus "in petto" ist legbar, weil sowohl in" als auch petto" Einzeleinträge haben
Liber ist legbar, weil Égalité und Fraternité Einzeleinträge besitzen, die beide nur
wegen dem Verweis auf die Wortgruppe bestehen. Krethi ist legbar, weil Plethi einen
Einzeleintrag besitzt und für Krethi nur deswegen ein Einzeleintrag besteht, um damit den
Verweis auf diese Wortgruppe zu markieren.
se aus per se" ist nicht statthaft, da nur per" einen Einzeleintrag besitzt, und per"
kein ausschließlicher Bestandteil dieser Wortgruppe ist; sinngemäß gilt dies auch für
quo aus Status quo" und Chine bzw. de aus Crepe de Chine"
toi aus toi, toi, toi" und put aus put, put" sind nicht statthaft, da Einzeleinträge fehlen
Beispielmodul I 10:
1. Shalom(!) als Nebenform von Schalom(!)
2. lambe usw. vgl. Jambe: damit sind auch zulässig: iambisch und Iambus
Crawl, crawlen usw. vgl. Kraul, kraulen: damit sind auch zulässig: Crawler, Crawlerin,
Crawlschwimmen, Crawlsprint, Crawlstaffel
rauh usw. alte Schreibung für rau usw.: nicht zulässig z. B. Rauhbein, da alte
Rechtschreibung
3. Dem Eintrag zu „...farbig, österr. ...färbig“ ist zu entnehmen, dass alle auf ...farbig
endenden Einträge im aktuellen Rechtschreib-Duden auch für ...färbig gelten: dreifarbig
dreifärbig, bastfarbig bastfärbig
dass auch das erstgenannte Wort der Wortgruppe gelegt werden darf, wenn alle anderen Wörter
dieser Wortgruppe als Einzelstichwörter verzeichnet sind und mindestens einer dieser
Stichworteinträge allein aus dem Verweis auf die Wortgruppe besteht.
8.2 Bestandteile von Wortgruppen sind unzulässig, wenn der betreffende Stichworteintrag im
Wörterbuch fehlt. Auch einzelne Wörter aus Fremdwortkombinationen sind nur zulässig, wenn sie
einen eigenen Eintrag als Stichwort besitzen.
9. Geschlechtsspezifische Begriffe
Einwohner-, Berufsbezeichnungen usw. sind nur
in den geschlechtsspezifischen Formen zulässig,
die im zugrunde gelegten Wörterbuch verzeichnet
sind. Unzulässig sind somit Ableitungen, wenn
diese keinen eigenen Eintrag im
Stichwortverzeichnis aufweisen.
10. Alternative Schreibweisen, usw."-Verweise, Begriffe alter Rechtschreibung,
Generalverweise
10.1 Zulässig sind alternative Schreibweisen bzw. spezielle Beugungen, die hinter einem
Stichwort aufgeführt werden.
10.2 Die Zulässigkeit bei Verweisen erstreckt sich auch auf nach dem Zusatz usw." nicht
explizit aufgeführte Schreibweisen. Für die Begriffe nach alter Rechtschreibung gilt ein usw.-
Verweis nicht.
10.3 Alternative Schreibweisen sind auch ohne Einzeleintrag zulässig, wenn der aktuelle
Rechtschreib-Duden einen Generalverweis angibt. Für die Begriffe nach alter Rechtschreibung gilt
ein Generalverweis nicht.