Extra Information
Offizielle Regeln zur Zulässigkeit von Wörtern
beim SCRABBLE, Stand 01.01.2014
Seite 7
Beispielmodul I 5.2:
Bei dem als Name ausgewiesenen Eintrag Thomas wird zwar der Plural angegeben, aber nur
im Rahmen der Fügung „ungläubige Thomasse". Das als Vorname ausgewiesen Stichwort
Hein hat nur im Rahmen der Fügung „Freund Hein" die verhüllende Bedeutung des Todes. Die
übertragene Bedeutung des Namens Quichotte bzw. Quijote als weltfremder Idealist ergibt
sich nur in Verbindung mit Don. Die Einzeleinträge Quichotte bzw. Quijote mit Verweis auf Don
Quichotte bzw. Don Quijote sind lediglich orthografischer Art. Unzulässig ist auch Doria (aus
„Donner und Doria“) , da als Familienname gekennzeichnet.
Beispielmodul I 5.1:
zu a: Redder (enger Weg, zwar nur noch in Straßennamen vorkommend, aber Plural auf -s),
Riviera (Plural Rivieren), Puszta (Plural Puszten), Saturn, (Plural Saturns - kurz für
Saturnrakete), Olympier (pluralfähiger [ehrbezeugender] Beiname)
zu b: Bundeswehr, Bundesrat, Reichsarchiv, Reichsbahn, Folketing, Rota, Stasi, Sejm,
Absurdistan, Utopia
zu c: Krösus (übertragen für einen sehr reichen Mann, aber auch Pl. auf -se, vergl. I.5.1 a),
Luna (Sammelbegriff für sowjetische Mondsonden), Sojus (Sammelbegriff für die
Raketen einer Raumschiffserie der UdSSR), Moly, Nahost, Levante
zu d: erasmisch, bismarcksch, stalinistisch, cäsarisch, dantesk, kafkaesk
zu e: Mausi, Ötzi, Kakanien (scherzhaft od. ironisch für die k. u. k. Monarchie)
zu f: Bewohner: Ire, Bremer; Sprachen: Englisch; Adjektive: hannoversch, dänisch
zu g: Sioux, Quade, Staufe, Medici, Vasa
(1) unzulässig: Anjou, Fugger
(2) unzulässig: Fulbe, Alpini, Amish, Enakiter, Galater, Hyksos, Amaler
zu h: Puna, Arktis, Holarktis, Tropen
zu i: Nordpol, Südpol, Äquator, Nordhalbkugel
zu j: Menschensohn oder Gottessohn für Jesus Christus, Deixel für Teufel, Elohim als
Bezeichnung für Gott[-heiten]), Donnerer für Thor
Beispielmodul I 5.3:
• Aztekenreich, Rheingau, Poebene,
• gültig aber: Donauauen -
der Plural
markiert hier
nicht zusammenhängende
Gebiete
e. Scherz- und Kosewörter,
f. Ableitungen von geografischen Namen, wenn sie beispielsweise die Einwohner einer
Stadt oder die Sprache eines Landes oder die Eigenschaften eines solchen Namens
betreffen.
g. Zulässig sind Bezeichnungen für Angehörige bzw. Mitglieder von Völkern, Volksstämmen,
Adelsgeschlechtern, Gruppierungen und Verbänden, wenn diese explizit als Stichwort
verzeichnet sind.
(1) Nicht zulässig sind die Namen von Adelsgeschlechtern etc., bei denen die Angabe über
Mitglieder bzw. Angehörige fehlt oder kein Plural angegeben wird.
(2) Nur im Plural aufgeführte Personengruppen der vorgenannten Art gelten als Name und
sind ebenfalls unzulässig.
h. Bezeichnungen für Vegetations- und Klimazonen,
i. geophysikalische Begriffe einschließlich ggf. möglicher Beugungen,
j. Namen, die als (ehrfurchtsvolle) Umschreibung des eigentlichen Namens dienen.
5.2 Nicht statthaft ist die Verwendung eines als (Vor-)Name klassifizierten Stichwortes trotz
vorliegender übertragener Bedeutung oder möglicher Pluralbildung, wenn dies nur im Rahmen
einer Wortgruppe bzw. festen Fügung zum Ausdruck kommt.
5.3 Zusammengesetzte Hauptwörter
zum Ausdruck eines geografischen
Eigennamens oder in Verbindung mit einem
geografischen Eigennamen, die ein
geografisches Gebiet bezeichnen, sind
ebenfalls unzulässig.










