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Offizielle Regeln zur Zulässigkeit von Wörtern
beim SCRABBLE, Stand 01.01.2014
Seite 6
Beispielmodul I 4 Teil B:
4.1 unzulässige literarische, mythologische und sagenhafte Begriffe:
Edda, die, - <altnord.> (Sammlung altnordischer Dichtungen),
Charybdis (Meeresstrudel in der Straße von Messina), Styx (Fluss der Unterwelt
in der griechischen Sage)
4.2 unzulässige aus Tierfabeln entnommene Begriffe: Murner, Grimbart, Malepartus
4.3 zulässige literarische, mythologische und sagenhafte Begriffe:
zu a: Lindwurm (Pluralangabe Lindwürmer), Isegrim (übertragen für mürrischer
Mensch, auch Angabe Plural auf -e bzw. -s), Wingolf (Pluralangabe auf- e)
zu b: Scharia, Thora, Mischna
zu c: Manitu (zauberhafte Macht des indianischen Glaubens)
, Awesta (heilige
Schriften der Parsen), Trinität und Vorhölle als Begriffe der Theologie bzw.
des christlichen Glaubens, Allah <arab.> (bes. islam. Rel. Gott), Jahwe,
ökumenisch Jahve - Name Gottes im A.T.), Theseion (Heiligtum des Theseus)
zu d: Olymp (als mythologischer Götterwohnort ungültig, wegen der übertragenen
Bedeutung für die Galerieptze im Theater aber gültig)
zu e: Herkulesarbeit, Pan(s)flöte, herkulisch
zu f: Huri, die, -, -s <arab.> (schönes Mädchen im Paradies des Islams); Ase, der; -
n, -n meist Plur. (germanische Gottheit)
Beispielmodul I 4.1 Teil A:
Im UD wird Eden (Paradies im A. T.) auch als Synonym für paradiesische Zustände auf-
geführt, dergleichen Orkus (Unterwelt im Sinne des Totenreichs) als Synonym für den Lokus
und Adam (männlicher Vorname) als scherzhafte Bezeichnung für den Mann einer Frau.
4.2 Tierfabeln entnommene Bezeichnungen für ein Tier oder eine tierische Behausung gelten
als Namen und sind unzulässig.
4.3 Zulässig sind in diesem Zusammenhang jedoch:
a. Bezeichnungen aus Tierfabeln oder Sagen, die mit Pluralangabe versehen sind
und/oder eine übertragene Bedeutung aufweisen oder aufgrund ihrer Wortart pluralfähig
sind,
b. Sammelbegriffe religiöser Gesetze,
c. Begriffe, die als theologisch, heilig oder als Glaubensbegriff definiert werden; dies gilt nicht
für Eigennamen von Gottheiten (siehe hierzu aber I.5 j) und r Bauwerke,
d. Begriffe, bei denen eine übertragene Bedeutung erwähnt ist,
e.
substantivische Ableitungen und adjektivische Ableitungen,
f. Bezeichnungen, die mit Angabe der Pluralform verzeichnet sind
5. Namen, Namensableitungen, fremdsprachliche Titel
5.1 Eigennamen wie z. B. Vor- und Nachnamen, geografische Namen, Namen von
Himmelskörpern, Firmennamen, Namen von einzigartigen Organisationen, Gruppen, Institutionen
und Parteien sind unzulässig.
a. Dies gilt nicht, wenn in solchen Fällen ein Plural gebildet werden kann oder eine
zusätzliche, regelkonforme Bedeutung vorliegt (vergleiche sinngemäß Punkt I.4.3 a, siehe
aber auch Einschränkungen hierzu im Beispielmodul I.5.2).
Zulässig sind ferner:
b. (Verwaltungs-) Organe der Legislative, Judikative und Exekutive eines Staates. Dies bezieht
sich auch auf (ehemalige) staatliche Organe bzw. Institutionen und auf
Gesellschaftsmodelle,
c. Namen, die als Gattungsbezeichnung oder Sammelbegriff verwendet werden können,
d. Ableitungen von Personennamen - vergleiche hierzu auch I.4.3 e,