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Offizielle Regeln zur Zulässigkeit von Wörtern
beim SCRABBLE, Stand 01.01.2014
Seite 11
Beispielmodul II 2.3 Teil A:
2.3. adjektivischer Gebrauch: <das> geöffnete <Fenster>; nicht: <der> gelachte <Witz>
Vergleichsformen: <in den> schreiendsten <Farben> (von schreien)
geglückteste (von glücken); nicht: säendere (von säen), gemalteres (von malen)
2.3.a <etwas> stehlen - das gestohlene Geld
2.3.b eilen ist intransitiv: "der *geeilte* Sanitäter" wäre falsch, aber: "der sofort zum Unfallort
geeilte Sanitäter konnte nicht mehr helfen" ist korrekt
2.3.c sich erkälten - das erkältete Kind
Beispielmodul II 2.3 Teil B:
fixen im Sinne von EDV-Bugs beheben: gefixte Bugs;
gasen im Sinne von eilig laufen oder fahren: die sofort nach München gegasten Sanitäter ...
Beispielmodul II 2.2:
ausbedingte - beim Verb ausbedingen
ist nur die starke Beugung statthaft
2.2. Das Verb dingen darf sowohl als schwaches als
auch starkes Verb behandelt werden. Die Formen
des Präteritums bzw. Konjunktivs II mit dang bzw.
däng(e) sind gültig. Dies gilt auch für Komposita,
sofern hierzu keine gegenteiligen Angaben vorliegen.
2.3. Die Partizipien I und II rfen entsprechend der Grammatik gebeugt werden. Sie dürfen nur
in Vergleichsform gesetzt werden, wenn sie adjektivisch benutzt werden können und vom
Sinn her Vergleiche erlauben. Gebeugt werden kann das Partizip II von
a. transitiven Verben,
b. intransitiven Verben, die einen abgeschlossenen Vorgang bezeichnen (vorgangs-
bezogene Partizipien) und ihre Perfekttempora mit sein bilden. Die Angabe des Hilfsverbs
sein kann i.d.R. dem RD nicht entnommen werden, hier ist stets auf UD bzw. GWD
zurückzugreifen.
c. reflexiven Verben, die eine Zustandskonstruktion mit einer Form von „sein" erlauben.
Bei einigen Verben ist der volle Bedeutungsumfang und damit die Frage möglicher
adjektivischer Beugungen gemäß Ziffer II 2.3 nicht dem Eintrag des RD zu entnehmen
(vergleiche Einführung), hier ist auf UD oder GWD zu verweisen.
2.4. Für Verben mit abtrennbarem Präfix kann der Infinitiv mit einem eingeschobenen zu gebildet
werden. Für die Erweiterung von Zu-Partizipien (Gerundiv) gilt Folgendes:
a. Das Verb muss transitiv sein, also einen Akkusativ als Objekt haben bzw. fordern.
b. Die Verwendung erfolgt ausschließlich in attributiver Form, also mit einer zusätzlichen
Adjektivendung.
Beispielmodul II.2.4:
für abgeben
für ansäen
für antun
für aushelfen
abzugeben
anzusä(e)n (siehe II 5.1.g)
anzutun
auszuhelfen
abzugebende
anzusäende
anzutuende
keine Erweiterung
möglich, da intransitiv
abzugebendem
anzusäendem
anzutuendem
abzugebenden
anzusäenden
anzutuenden
abzugebender
anzusäender
anzutuender
abzugebendes
anzusäendes
anzutuendes
nicht: abzugebend
nicht: anzusäend
nicht: anzutuend
2.5. Erlaubt die Erläuterung eines Stichworteintrags im Präsens Konjugationsnebenformen, so
sind diese zulässig. Allerdings beschränken sich diese Formen auf die 2. und 3. Person