Safety data sheet Article 13264142

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 10.10.2018 überarbeitet am: 12.09.2018Versionsnummer 20
Handelsname: Marley Spezial Kleber
(Fortsetzung von Seite 6)
47.1.11
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
78-93-3 Butanon
Oral LD50 3.300 mg/kg (rat)
Dermal LD50 5.000 mg/kg (rbt)
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE-DE
(Fortsetzung auf Seite 8)