Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH)
Seuthe Dampf-Rauch-Destillat;
märklin TRIX LGB Dampföl;
märklin 1 Dampföl leicht
Druckdatum 29.01.2017
Bearbeitungsdatum 28.01.2017
Version 1.1
Bemerkung
Es werden keine Beeinträchtigungen erwartet.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Die Empfehlungen zur Entsorgung erfolgen auf Grundlage der gelieferten Substanz. Entsorgung gemäß den
behördlichen Vorschriften. Das Produkt ist zum Verbrennen in einem geschlossenen, kontrollierten Brennofen
zum Brennstoffwert geeignet, oder zur Entsorgung durch kontrolliertes Verbrennen bei sehr hohen
Temperaturen, bei denen die Bildung unerwünschter entzündlicher Produkte vermieden wird.
Europäischer Abfallschlüssel: 08 XX XX
Hinweis: Diese Abfallschlüsselnummer wurde auf Grundlage der häufigsten Anwendungen dieser Subtanz
zugewiesen und erwähnt unter Umständen die durch den tatsächlichen Gebrauch entstehenden Schadstoffe
nicht. Abfallerzeuger müssen den tatsächlichen Prozess beurteilen, bei dem Abfälle und Schadstoffe
entstehen, um die zutreffenden Abfallbeseitigungscodes zuzuweisen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Verkaufsverpackungen über DSD (Duales System Deutschland) verwerten. Vollständig entleerte
Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Warnung für leere Behälter: Leere Behälter
können Rückstände enthalten und gefährlich sein. Behälter nicht ohne genaue Anweisungen auffüllen oder
säubern. Leere Fässer müssen völlig entleert und sicher aufbewahrt werden bis sie über qualifizierte oder
zugelassene Unternehmen recycelt, wiederverwendet oder entsorgt werden. BEHÄLTER NICHT UNTER
DRUCK SETZEN, SCHNEIDEN, SCHWEISSEN, HARTLÖTEN, LÖTEN, BOHREN; SCHLEIFEN ODER
HITZE, FLAMMEN, FUNKEN, STATISCHER ELEKTRIZITÄT ODER ANDEREN ZÜNDQUELLEN
AUSSETZEN. SIE KÖNNEN EXPLODIEREN UND ZU VERLETZUNGEN ODER TOD FÜHREN.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID) Seeschiffstransport (IMDG) Lufttransport (ICAO-TI / IATA-
DGR)
14.1 UN-Nr. nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar
14.2 Offizielle Benennung für die
Beförderung
14.3 Klasse(n)
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 UMWELTGEFÄHRDEND
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
Zusätzliche Angaben - Landtransport (ADR/RID)
Bemerkung
LANDWEG (ADR/RID): 14.1-14.6 Dieses Produkt unterliegt nicht den ADR/RID Bestimmungen für den
Land/Schienentransport.
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