Security Datasheet
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Paintstik ® Original B Jumbo White, Hex White, Fine White, Hex
Yellow, 16 Black, 16 Blue, 16 Oran
ge, 16 White, 16 Yellow, Fine
Yellow, Aluminum, Black, Blue, Green, Gray, Orange, Pink, Purple,
Red, Silver, White, Yellow, Fluorescent Yellow, Flourescent Red,
Fluorescent Green, Fluorescent Blue, Fluorescent Orange,
Fluorescent Pink
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
10.06.2021 (Überarbeitungsdatum)
DE (Deutsch)
6/29
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
EG-Nr.: 203-625-9
EG Index-Nr.: 601-021-00-3
Skin Irrit. 2, H315
Repr. 2, H361d
STOT SE 3, H336
STOT RE 2, H373
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 3, H412
cumene
(Anmerkung C)
CAS-Nr.: 98-82-8
EG-Nr.: 202-704-5
EG Index-Nr.: 601-024-00-X
<0.001
Flam. Liq. 3, H226
Carc. 2, H351
STOT SE 3, H335
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
4-[[4-(aminocarbonyl)phenyl]azo]-N-(2-ethoxyphenyl)-
3-hydroxynaphthalene-2-carboxamide, C.I. Pigment
Red 170 (naphthol <1%)
CAS-Nr.: 2786-76-7
EG-Nr.: 220-509-3
( 10 ≤C ≤ 100) Skin Sens. 1, H317
cobalt bis(2-ethylhexanoate)
CAS-Nr.: 136-52-7
EG-Nr.: 205-250-6
( 0,01 ≤C < 0,1) EUH208
Formaldehyde
CAS-Nr.: 50-00-0
EG-Nr.: 200-001-8
EG Index-Nr.: 605-001-00-5
( 0,2 ≤C < 100) Skin Sens. 1, H317
( 5 ≤C < 100) STOT SE 3, H335
( 5 ≤C < 25) Eye Irrit. 2, H319
( 5 ≤C < 25) Skin Irrit. 2, H315
( 25 ≤C < 100) Skin Corr. 1B, H314
Anmerkung B : Manche Stoffe (Säuren, Basen usw.) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr gebracht; dies
erfordert auch ei
ne unterschiedliche Einstufung und Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen unterschiedliche Gefahren
ausgehen können. In Teil 3 haben Einträge mit der Anmerkung B allgemeine Bezeichnungen wie „Salpetersäure ... %“. In diesem F
all muss der
L
ieferant die Konzentration in Prozent auf dem Kennzeichnungsetikett angeben. Unter % ist ohne anderslautende Angabe stets der
Gewichtsprozentsatz zu verstehen.
Anmerkung C : Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form
oder als Gemisch mehrerer Isomere in
Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmte
s Isomer oder
um ein Isomergemisch handelt.
Anmerkung D : Bestimmte Stoffe, die spontan polym
erisieren oder sich zersetzen können, werden normalerweise in stabilisierter Form in Verkehr
gebracht. Sie werden in dieser Form in Teil 3 aufgeführt. Allerdings werden solche Stoffe manchmal auch in nicht stabilisiert
er Form in Verkehr
gebracht. In diesem
Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett nach dem Namen des Stoffes die Bezeichnung „nicht stabilisiert“
anfügen.
Anmerkung P: Die harmonisierte Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen wird vorgenommen, es sei denn, es kann nachgewi
ese
n werden,
dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (Einecs
-Nr. 200-753-7) enthält; in diesem Fall ist auch für diese Gefahrenklassen eine
Einstufung gemäß Titel II dieser Verordnung vorzunehmen. Wird der Stoff nicht als karzinogen oder keimzel
lmutagen eingestuft, so sind zumindest
die Sicherheitshinweise (P102
-)P260-P262-P301 + P310-P331 anzuwenden.
Anmerkung T : Dieser Stoff kann in einer Form in Verkehr gebracht werden, die nicht die physikalischen Eigenschaften aufweist
, wie im
Einstufungsei
ntrag in Teil 3 angegeben. Wenn die Ergebnisse der einschlägigen Methode/-n gemäß der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zeigen,
dass die betreffende Form des in Verkehr gebrachten Stoffes diese physikalische/
-n Eigenschaft/-en nicht aufweist, ist der Stoff gemäß den
Ergebnissen dieser Prüfung/
-en einzustufen. In das Sicherheitsdatenblatt sind die betreffenden Informationen aufzunehmen, einschließlich der
Nennung der einschlägigen Prüfmethode/
-n.
Volltext der H- und EUH-Erklärungen: siehe Abschnitt 16