Security Datasheet
Table Of Contents
- SICHERHEITSDATENBLATT
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2020/878
Klebestift
Materialnummer 1111521
Überarbeitet am: 21.11.2022
Version: 2.1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 25.11.2022
Seite: 4 von 9
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
56-81-5 Glycerol Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 400 mg/m³ (einatembare Fraktion)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 200 mg/m³ (einatembare Fraktion)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/
Dampf/ Aerosol/ Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Nebel/Dampf nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung
gelangen lassen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa
Form: Hoch viskos, wachsartig
Farbe:
weiß
Geruch:
Schwach, charakteristisch
Geruchsschwelle:
Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich:
Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit:
Keine Daten verfügbar
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen:
Keine Daten verfügbar
Flammpunkt/Flammbereich:
Keine Daten verfügbar
gedruckt von Holtz Office mit Qualisys SUMDAT









