operation manual

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DEDE
EinstellungenEinstellungen
8. Melden an HTTP: Aktivieren Sie diese Option, wenn im
Alarmfall eine HTTP-Adresse aufgerufen werden soll.
9. URL: Geben Sie hier an, welche HTTP-Adresse im Alarmfall
aufgerufen werden soll.
Klicken Sie auf „Speichern“, um Einstellungsänderungen zu
übernehmen. Die Änderungen der Alarmeinstellungen wer-
den ohne Neustart der Überwachungskamera übernommen.
Überwachungskamera zurücksetzen
Um die Überwachungskamera auf die Werkseinstellungen
zurückzusetzen, klicken Sie auf „Jetzt zurücksetzen.
Das Zurücksetzen dauert etwa 1 Minute. Warten Sie bitte, bis
im Browser-Fenster wieder die Anmeldung angezeigt wird.
HINWEIS!
Mit Ausführung der Funktion gehen alle
vorgenommenen Einstellungen verloren.
Falls die Netzwerkeinstellungen geändert
wurden, ist die Überwachungskamera even-
tuell nicht mehr unter der aktuellen Adresse
erreichbar. Sie können dann die Überwa-
chungskamera über das Konfigurationspro-
gramm wieder finden.
Die Überwachungskamera kann auch über
die RESET-Taste an der Unterseite der Kame-
ra zurückgesetzt werden. Halten Sie dazu die
die RESET-Taste ca. 5 Sekunden gedrückt.
Überwachungskamera neustarten
Um die Überwachungskamera neu zu starten, klicken Sie auf
Jetzt neu starten. Damit werden alle zuvor vorgenommenen
Einstellungen übernommen.
Ein Neustart dauert etwa 30 Sekunden. Warten Sie bitte, bis
im Browser-Fenster wieder die Anmeldung angezeigt wird.
HINWEIS!
Falls die Netzwerkeinstellungen geändert
wurden, ist die Überwachungskamera even-
tuell nicht mehr unter der aktuellen Adresse
erreichbar. Die Überwachungs-kamera kann
über das Konfigurationsprogramm wieder
gefunden werden.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der IP-Überwachungskamera sollten Sie
folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild.
Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilli-
gung der Betroffenen nur dann veröffentlicht werden, wenn
die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen. Die Beantwortung
der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von den Um-
ständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit
sollte in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifizier-
barem Personenbezug möglich sind, über die IP-Überwa-
chungskamera informiert werden (siehe auch Abschnitt
„Hinweispflicht“).