Certifications 2
14. Angaben zum Transport
14.1 ADR
14.1. – 14.6.: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.2 RID
14.1. – 14.6.: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.3 ADN
14.1. – 14.6.: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.4 IATA
14.1. – 14.6.: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.5 IMDG
14.1. – 14.6.: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Restabfall Unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Kontaminiertes Verpackungsmaterial Leere Behälter einer anerkannten
Abfallentsorgungsanlage zuführen
zwecks Wiedergewinnung oder
Entsorgung.
EU Abfallcode Die Abfallschlüsselnummer soll in
Absprache mit dem Verbraucher, dem
Hersteller und dem Entsorger festgelegt
werden.
Entsorgungsmethoden / Informationen Sammeln und rückgewinnen oder in
dicht verschlossenen Behältern einer
zugelassenen Abfallentsorgung
zuführen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen Bei der Entsorgung alle maßgebenden
gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Sicherheitsdatenblatt
Produktname:Maertz PVA-HT
Ausstellungsdatum: 16.05.2019
Version: 01
Seite 22/25