Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/
2006 (REACH)
Druckdatum 14.02.2013
überarbeitet 04.05.2012 (D) Version 1.2
MÄRKLIN-OILER Nr. 07149
A01-01393
Seite 5/6
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung
LD50 Akut Oral
> 5000 mg/kg Ratte Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.
LD50 Akut Dermal
> 5000 mg/kg Kaninchen
Reizwirkung Haut
nicht reizend
Reizwirkung Auge
nicht reizend Kaninchenauge Draize-Methode
Sensibilisierung
Haut
keine sensibilisierende Wirkung
bekannt
Erfahrungen aus der Praxis
Keine gesundheitsschädigende Wirkung bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung
Allgemeine Bemerkungen
Die Angaben zur Toxikologie beziehen sich auf die Hauptkomponente.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.
! ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökotoxische Wirkungen
Wert Spezies Methode Bewertung
Fisch
keine Angaben verfügbar
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische
Abbaubarkeit
keine Angaben verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
! Verhalten in Kläranlagen
Produkt gelangt bestimmungsgemäß nicht ins Abwasser.
Allgemeine Hinweise
In Kläranlagen kann es mechanisch abgetrennt werden.
Das Produkt darf nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen.
! ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüssel Abfallname
12 01 10* synthetische Bearbeitungsöle
13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.
! Empfehlung für das Produkt
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist
durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) das Verwertungsgebot festgeschrieben.
Dementsprechend sind "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden. Besonderheiten - insbesonders bei der Anlieferung -
werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer geregelt.
Kontaminiertes Bindemittel aus Kapitel 6: EAK 15 02 99 D1 verbrauchte Aufsaugmaterialien