Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 27.03.2015 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 29.11.2011 / 0001
Gültig ab: 27.03.2015
PDF-Druckdatum: 30.03.2015
LRP Magic Colour 2
Gegebenenfalls
Schutzhandschuhe aus Butyl (EN 374)
Schutzhandschuhe aus Neoprene® / aus Polychloropren (EN 374).
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374)
Mindestschichtstärke in mm:
0,4
Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten:
>480
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil 3 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt.
Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Handschutzcreme empfehlenswert.
Hautschutz - Sonstige Schutzmaßnahmen:
Übliche Arbeitsschutzkleidung
Atemschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW, Deutschland) bzw. MAK (Schweiz, Österreich).
Filter A2 P2 (EN 14387), Kennfarbe braun, weiß
Bei hohen Konzentrationen:
Atemschutzgerät (Isoliergerät) (z.B. EN 137 oder EN 138)
Tragezeitbegrenzungen für Atemschutzgeräte beachten.
Thermische Gefahren:
Nicht zutreffend
Zusatzinformation zum Handschutz - Es wurden keine Tests durchgeführt.
Die Auswahl wurde bei Gemischen nach bestem Wissen und über die Informationen der Inhaltsstoffe ausgewählt.
Die Auswahl wurde bei Stoffen von den Angaben der Handschuhhersteller abgeleitet.
Die endgültige Auswahl des Handschuhmaterials muss unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation erfolgen.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig
und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Bei Gemischen ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz
überprüft werden.
Die genaue Durchbruchzeit des Handschuhmaterials ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand: Aerosol, Wirkstoff: Flüssig
Farbe: Je nach Spezifikation
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt
pH-Wert: n.a.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: 146 °C (Flüssigkonzentrat )
Flammpunkt: -18 °C (Flüssigkonzentrat )
Verdampfungsgeschwindigkeit: 5,6
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): n.a.
Untere Explosionsgrenze: 1,3
Obere Explosionsgrenze: 27 Vol-%
Dampfdruck: 5333,2 mbar (20°C)
Dampfdichte (Luft=1): n.a.
Dichte: 0,8 (20°C, relative Dichte, Flüssigkonzentrat )
Schüttdichte: n.a.
Löslichkeit(en): Nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: Löslich
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