Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 27.03.2015 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 29.11.2011 / 0001
Gültig ab: 27.03.2015
PDF-Druckdatum: 30.03.2015
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Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Einatmen der Dämpfe vermeiden.
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nicht auf heißen Oberflächen anwenden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Besondere Lagerbedingungen beachten (in Deutschland z.B. gem. Betriebssicherheitsverordnung).
Sondervorschriften für Aerosole beachten!
An gut belüftetem Ort lagern.
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Kühl lagern
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Chem. Bezeichnung
Aceton
%Bereich:25-50
AGW: 500 ppm (1200 mg/m3) (AGW), 500 ppm
(1210 mg/m3) (EU)
Spb.-Üf.: 2(I) ---
BGW: 50 mg/l (Urin, b) (BGW) Sonstige Angaben: DFG, Y, AGS
Chem. Bezeichnung
Dimethylether
%Bereich:25-50
AGW: 1000 ppm (1900 mg/m3) (AGW), 1000
ppm (1920 mg/m3) (EU)
Spb.-Üf.: 8(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
Chem. Bezeichnung
Methylisobutylketon
%Bereich:10-25
AGW: 20 ppm (83 mg/m3) (AGW, EU) Spb.-Üf.: 2(I) (AGW), 50 ppm (208 mg/m3) (EU) ---
BGW: 3,5 mg/l (Urin, b) (BGW) Sonstige Angaben: DFG, H, Y
Chem. Bezeichnung
2-Methoxy-1-methylethylacetat
%Bereich:2,5-10
AGW: 50 ppm (270 mg/m3) (AGW), 50 ppm
(275 mg/m3) (EU)
Spb.-Üf.: 1(I) (AGW), 100 ppm (550 mg/m3) (EU) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG, Y
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= =" = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die
lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW =
Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschnkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei
Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende: ...
Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung von AGW u. BGW nicht befürchtet zu werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW
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