Information
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Weil wir von der Qualität unserer Anlagen überzeugt sind, geben wir
Ihnen gerne unsere 3 Jahre Lorch Hersteller-Garantie.
Voraussetzung dafür ist:
Sie registrieren sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf als Erstkunde
unter Angabe der Geräte-Serialnummer auf unserer Internetseite unter
www.lorch.eu/garantie
und erklären sich mit unseren nachfolgenden Garantiebedingungen
einverstanden. Dann wissen wir und der Lorch Vertriebs- und Service-
partner vor Ort, wo welche Anlage steht und können optimal unsere
Zusatz-Garantieleistung für Sie erbringen.
Ihr
Lorch Service Team
Gleich registrieren!
HERSTELLERGARANTIE
Dieses Lorch-Produkt wurde im Rahmen der Lorch-Qualitätssicherung einer strengen Kontrolle
unterworfen und dabei sorgfältig geprüft und getestet. Die Lorch Schweißtechnik GmbH,
Im Anwänder 24 – 26, 71549 Auenwald, Deutschland gewährt dem Endkunden (nachfolgend
"Kunde") hierauf eine Herstellergarantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
I. Garantieanspruch und -dauer
Lorch garantiert dem Kunden, dass das an den Kunden gelieferte Produkt innerhalb einer vom
Kaufdatum an gerechneten Garantiefrist von
5 Jahren auf Hauptgleichrichter und Haupttransformatoren (ab dem vierten Jahr
ausschließlich Materialersatz, vgl. u. Abschnitt II Satz 3),
3 Jahren, höchstens aber einer maximalen Betriebszeit von 8760 Stunden auf alle
Lorch-Schweißanlagen und auf die Produkte "Control", "Feed", "Q-Data", "Q-Sys"
sowie "MobilePower 1", bis zu einer maximalen Zahl von 1000 Ladezyklen oder einer
Restkapazität von mindestens 70%,
1 Jahr auf Automatisierungsprodukte, TEG-Geräte und Fernbedienungen, Wasser-Umlauf-
Kühlgeräte und Antriebe - wie Drahtvorschubkoffer, Zwischentrieb, NanoFeeder und
RoboFeeder -, Wasserpumpen, Lüfter und Hauptschütz, Helme und Batterieladegeräte, und
6 Monaten auf Ersatzteile, die nicht in Erfüllung dieser Herstellergarantie geliefert wurden,
frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird.
II. Inhalt der Garantieleistung
Im Garantiefall wird Lorch auf eigene Kosten den Fehler nach eigenem Ermessen durch Reparatur
oder durch Lieferung neuer oder generalüberholter Teile oder durch Austausch des Produktes
gegen ein gleichwertiges Produkt, gegebenenfalls auch ein Nachfolgemodell, beheben. Ansprüche
aus dieser Garantie werden durch Lorch oder einem durch Lorch autorisierten und beauftragten
Vertriebspartner erfüllt.










