Safety Data Sheet Article 20465980

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 18.04.2017 überarbeitet am: 18.04.2017Versionsnummer 2
Bezeichnung des Stoffes/des Gemisches: Logoclic Fleckentferner
(Fortsetzung von Seite 1)
44.0
(2-Methoxymethylethoxy)-propanol
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition
am Arbeitsplatz gilt
25-50%
CAS: 107-98-2
EINECS: 203-539-1
Indexnummer: 603-064-00-3
Reg.nr.: 01-2119457435-35
1-Methoxy-2-propanol
Flam. Liq. 3, H226; STOT SE 3, H336
10-25%
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
Bleichmittel auf Sauerstoffbasis < 5%
Duftstoffe (LIMONENE)
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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Nach Einatmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Nicht anwendbar
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)