Safety data sheet Article 23675274

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 19.05.2015 / 0001
Ersetzt Fassung vom / Version: 19.05.2015 / 0001
Gültig ab: 19.05.2015
PDF-Druckdatum: 20.05.2015
K31030 Kraftec Paste 001
Toxizität, Algen: k.D.v.
Persistenz und
Abbaubarkeit:
k.D.v.
Bioakkumulationspote
nzial:
k.D.v.
Mobilität im Boden: k.D.v.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
k.D.v.
Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
Ethanol
Toxizität/Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: LC50 96h 13000 mg/l Oncorhynchus
mykiss
OECD 203
(Fish, Acute
Toxicity Test)
Toxizität, Daphnien: LC50 48h 12340 mg/l Daphnia magna
Toxizität, Algen: EC50 48h 12900 mg/l Selenastrum
capricornutum
OECD 201
(Alga, Growth
Inhibition Test)
Toxizität, Algen: EC50 72h 275 mg/l Chlorella vulgaris OECD 201
(Alga, Growth
Inhibition Test)
Persistenz und
Abbaubarkeit:
97 % OECD 301 B
(Ready
Biodegradability
- Co2
Evolution Test)
Bioakkumulationspote
nzial:
BCF 0,66 -
3,2
Bioakkumulationspote
nzial:
Log Pow -0,32 Eine Bioakkumulation
ist nicht zu erwarten
(LogPow < 1).
Mobilität im Boden: H (Henry) 0,000
138
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
Kein PBT-Stoff, Kein
vPvB-Stoff
Sonstige Angaben: AOX 0 % Enthält keine organisch
gebundene Halogene,
die zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen
können.
Wasserlöslichkeit: Mischbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
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