Safety data sheet Article 14602631
ClickGuard
TM
Qualitätsmanagement
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Ausgabe 02
Letzte Änderung:
22.09.2014
Clickguard
TM
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Clickguard
TM
Artikelnummer: xxx
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine vollständigen Informationen zu den identifizierten
Verwendungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen.
Produktverwendung: Klebstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma: Kronoflooring GmbH Lampertswalde
Mühlbacher Straße 1
01561 Lampertswalde
Telefon: +49(0)3522-33 30
Email-Adresse: r.claus@kronospan.de
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer: +49 178 820 91 95
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktart: Gemisch
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Spezifische Zielorgan- Toxizität- einmali- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
ge Exposition, Kategorie 3, Zentralner- verursachen.
vensystem
Chronische aquatische Toxizität, Kate- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
gorie 2 Wirkung.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich.
Reizend R38: Reizt die Haut.
Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen.
07.04.2017
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SikaSense®-1121/00
Überarbeitet am 04.04.2016
Version 2.0
Druckdatum 06.04.2017
Land DE 000000217391
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Risiken
:
reizende Wirkungen
Verursacht Hautreizungen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
:
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trocken-
löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser, Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und
Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Ablaufendes Was-
ser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in
Wasserläufe gelangen lassen.
Gefährliche Verbrennungs-
produkte
:
Keine gefährlichen Verbrennungsprodukte bekannt
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüs-
tung für die Brandbekämp-
fung
:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
Weitere Information
:
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl ein-
setzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf
nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kon-
taminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
Personenbezogene Vor-
sichtsmaßnahmen
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Alle Zündquellen entfernen.
Ungeschützten Personen den Zugang verwehren.
Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive Kon-
zentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in tief
liegenden Bereichen ansammeln.