Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
2direct GmbH
Bike / lock cleaning and maintenance oil RP0023
Überarbeitet am: 02.03.2021 Seite 3 von 12
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt
aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur
wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 48
Stunden nach dem Unfall.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
Wasser.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung
vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Allgemeine Hinweise
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Weitere Angaben
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Hinweise zum sicheren Umgang
Druckdatum: 03.08.2021 Revisions-Nr.: 3,3,3 - Ersetzt die Version: 3,3 D - DE